Alte Führerscheinklassen: BRD & DDR — Umrechnung in neue EU-Klassen
Mit der EU-weiten Harmonisierung der Führerscheinklassen 1999 wurden alle alten deutschen Klassen in das neue System überführt. Beim Pflichtumtausch Ihres Führerscheins werden diese Klassen automatisch in die entsprechenden EU-Klassen umgeschrieben — Sie müssen keine neue Prüfung ablegen.
BRD-Führerscheinklassen (ausgestellt bis 31. Dezember 1998)
Alte Papierführerscheine und frühe Kartenführerscheine aus der Bundesrepublik trugen nummerierte Klassen. Die folgende Tabelle zeigt, welche EU-Klassen automatisch eingetragen werden:
| Alte Klasse | Fahrzeugbereich | Entspricht heute (EU) | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Klasse 1 | Krafträder (unbeschränkt) | AAM |
Volle Motorradberechtigung |
| Klasse 1a | Krafträder bis 25 kW / 0,16 kW/kg | A2AM |
Mittelstufe Motorrad |
| Klasse 1b | Leichte Krafträder bis 125 ccm / 11 kW | A1AM |
Leichtkraftrad |
| Klasse 2 | Schwere LKW > 7,5 t, Busse | CCEC1C1EDDED1D1EBBELT |
Umfasst alle Klasse‑3‑Rechte |
| Klasse 3 | PKW, leichte LKW bis 7,5 t | BBEC1C1ELT |
Wichtig: C1 & T inklusive |
| Klasse 4 | Krafträder bis 80 ccm (veraltet) | AMA1 (beschränkt) |
Seltene Altklasse |
| Klasse 5 | Kleinkrafträder / Mofas bis 50 ccm | AM |
Mofa-Berechtigung |
| Klasse L | Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen | L |
Traktor bis 32 km/h |
| Klasse M | Mopeds und Kleinkrafträder | AM |
— |
| Klasse T | Zugmaschinen bis 60 km/h (Landwirtschaft) | TL |
Bestandsschutz beachten |
DDR-Führerscheinklassen (ausgestellt bis 1990)
In der DDR wurden bereits Buchstabenklassen verwendet, die nach der Wiedervereinigung in das bundesdeutsche System überführt wurden. Sie gelten weiterhin uneingeschränkt:
| DDR-Klasse | Fahrzeugbereich | EU-Klasse heute |
|---|---|---|
| A | Krafträder (unbeschränkt) | AAM |
| A1 | Krafträder bis 125 ccm / 11 kW | A1AM |
| B | PKW bis 8 Sitze, leichte Nutzfahrzeuge | BBEC1C1ELT |
| C | LKW über 7,5 t | CC1C1E |
| CE | LKW mit Anhänger | CEC1E |
| D | Busse ab 9 Sitzplätzen | DD1 |
| DE | Bus mit Anhänger | DED1E |
| F / S | Kleinkrafträder, Mofas, Traktoren (DDR) | AMLT |
Bestandsschutz: Was bleibt beim Umtausch erhalten?
Beim Pflichtumtausch werden alle eingetragenen Klassen unverändert auf den neuen EU-Kartenführerschein übertragen. Bestimmte Altrechte genießen gesetzlichen Bestandsschutz und bleiben dauerhaft erhalten:
Gesetzlich geschützte Altrechte (Auswahl)
Inhaber der alten BRD-Klasse 3 (und DDR-Klasse B) haben dauerhaft Bestandsschutz für C1 und C1E — d. h. sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 t fahren, auch ohne separate C1-Prüfung.
Alte Klasse 3 (BRD) und Klasse L enthielten die Berechtigung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Diese Klasse T bleibt beim Umtausch vollständig erhalten.
Der Eintrag 79 neben der Klasse CE schützt das Recht, Fahrzeugkombinationen zu fahren, die nicht der Klasse CE entsprechen — z. B. LKW + Anhänger bis 7,5 t Gesamtgewicht. Kein Neuerwerb nötig.
Inhaber der alten BRD-Klasse 1 ohne Einschränkung erhalten automatisch die unbeschränkte EU-Klasse A, unabhängig vom Alter — ohne die sonst geltende Altersgrenze von 24 Jahren.
Die genaue Umschreibung aller Klassen und Schlüsselzahlen ist in Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Wird beim Pflichtumtausch geprüft, ob Klassen noch gültig sind?
Nein. Der Pflichtumtausch ist ein rein administrativer Vorgang — es wird keine Prüfung, kein Sehtest und keine Gesundheitsuntersuchung verlangt (Ausnahme: Berufskraftfahrer der Klassen C/D müssen regelmäßig Eignungsnachweise erbringen, unabhängig vom Umtausch).
Alle Führerscheinklassen, die auf dem alten Dokument stehen, werden vollständig übertragen. Der neue EU-Kartenführerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren — die Fahrerlaubnis selbst bleibt dauerhaft bestehen.
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