Info & Glossar · Führerscheinklassen

Alte Führerscheinklassen: BRD & DDR — Umrechnung in neue EU-Klassen

Mit der EU-weiten Harmonisierung der Führerscheinklassen 1999 wurden alle alten deutschen Klassen in das neue System überführt. Beim Pflichtumtausch Ihres Führerscheins werden diese Klassen automatisch in die entsprechenden EU-Klassen umgeschrieben — Sie müssen keine neue Prüfung ablegen.

BRD-Führerscheinklassen (ausgestellt bis 31. Dezember 1998)

Alte Papierführerscheine und frühe Kartenführerscheine aus der Bundesrepublik trugen nummerierte Klassen. Die folgende Tabelle zeigt, welche EU-Klassen automatisch eingetragen werden:

Alte Klasse Fahrzeugbereich Entspricht heute (EU) Hinweis
Klasse 1 Krafträder (unbeschränkt)
AAM
Volle Motorradberechtigung
Klasse 1a Krafträder bis 25 kW / 0,16 kW/kg
A2AM
Mittelstufe Motorrad
Klasse 1b Leichte Krafträder bis 125 ccm / 11 kW
A1AM
Leichtkraftrad
Klasse 2 Schwere LKW > 7,5 t, Busse
CCEC1C1EDDED1D1EBBELT
Umfasst alle Klasse‑3‑Rechte
Klasse 3 PKW, leichte LKW bis 7,5 t
BBEC1C1ELT
Wichtig: C1 & T inklusive
Klasse 4 Krafträder bis 80 ccm (veraltet)
AMA1 (beschränkt)
Seltene Altklasse
Klasse 5 Kleinkrafträder / Mofas bis 50 ccm
AM
Mofa-Berechtigung
Klasse L Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
L
Traktor bis 32 km/h
Klasse M Mopeds und Kleinkrafträder
AM
Klasse T Zugmaschinen bis 60 km/h (Landwirtschaft)
TL
Bestandsschutz beachten

DDR-Führerscheinklassen (ausgestellt bis 1990)

In der DDR wurden bereits Buchstabenklassen verwendet, die nach der Wiedervereinigung in das bundesdeutsche System überführt wurden. Sie gelten weiterhin uneingeschränkt:

DDR-Klasse Fahrzeugbereich EU-Klasse heute
A Krafträder (unbeschränkt)
AAM
A1 Krafträder bis 125 ccm / 11 kW
A1AM
B PKW bis 8 Sitze, leichte Nutzfahrzeuge
BBEC1C1ELT
C LKW über 7,5 t
CC1C1E
CE LKW mit Anhänger
CEC1E
D Busse ab 9 Sitzplätzen
DD1
DE Bus mit Anhänger
DED1E
F / S Kleinkrafträder, Mofas, Traktoren (DDR)
AMLT

Bestandsschutz: Was bleibt beim Umtausch erhalten?

Beim Pflichtumtausch werden alle eingetragenen Klassen unverändert auf den neuen EU-Kartenführerschein übertragen. Bestimmte Altrechte genießen gesetzlichen Bestandsschutz und bleiben dauerhaft erhalten:

Gesetzlich geschützte Altrechte (Auswahl)

C1 / C1E aus alter Klasse 3

Inhaber der alten BRD-Klasse 3 (und DDR-Klasse B) haben dauerhaft Bestandsschutz für C1 und C1E — d. h. sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 t fahren, auch ohne separate C1-Prüfung.

T Landwirtschaft

Alte Klasse 3 (BRD) und Klasse L enthielten die Berechtigung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Diese Klasse T bleibt beim Umtausch vollständig erhalten.

CE 79 Schlüsselzahl

Der Eintrag 79 neben der Klasse CE schützt das Recht, Fahrzeugkombinationen zu fahren, die nicht der Klasse CE entsprechen — z. B. LKW + Anhänger bis 7,5 t Gesamtgewicht. Kein Neuerwerb nötig.

A Unbeschränkt aus Klasse 1

Inhaber der alten BRD-Klasse 1 ohne Einschränkung erhalten automatisch die unbeschränkte EU-Klasse A, unabhängig vom Alter — ohne die sonst geltende Altersgrenze von 24 Jahren.

Die genaue Umschreibung aller Klassen und Schlüsselzahlen ist in Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Führerscheinstelle.

Wird beim Pflichtumtausch geprüft, ob Klassen noch gültig sind?

Nein. Der Pflichtumtausch ist ein rein administrativer Vorgang — es wird keine Prüfung, kein Sehtest und keine Gesundheitsuntersuchung verlangt (Ausnahme: Berufskraftfahrer der Klassen C/D müssen regelmäßig Eignungsnachweise erbringen, unabhängig vom Umtausch).

Alle Führerscheinklassen, die auf dem alten Dokument stehen, werden vollständig übertragen. Der neue EU-Kartenführerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren — die Fahrerlaubnis selbst bleibt dauerhaft bestehen.

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